Was ist rechtliche Betreuung?

Wenn Menschen Unterstützung brauchen!!

Berufsbetreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten volljährige Menschen, die im Zusammenhang festgestellter Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit an der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gehindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine rechtliche Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese unterstützen die betroffenen Menschen rechtlich, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen. Das Betreuungsrecht ist 1992 in Kraft getreten und löste das umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem gibt es keine Entmündigungen mehr. Nach dem neuen Betreuungsrecht bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet.


Wunsch und Wille der betreuten Menschen sind für rechtliche Betreuer*innen handlungsweisend, es sei denn, sie laufen dem Wohl der Betroffenen zuwider. Betreuung sorgt für eine „Be“rechtung der betroffenen Menschen. Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit eine Betreuung – ihnen stehen rund 12.000 Berufsbetreuer*innen, Betreuungsvereine sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Betreuer*innen zur Verfügung.

Was viele nicht wissen: Auch Ehegatten, Eltern oder Kinder benötigen eine Vollmacht oder müssen als gesetzliche Vertreter*innen bestellt worden sein, um für eine volljährige Person Angelegenheiten rechtsverbindlich regeln zu dürfen. Jeder Mensch kann in gesunden Tagen durch eine Betreuungsverfügung Vorsorge treffen. Wenn Sie sich über diese Seiten hinaus persönlich über Betreuung informieren möchten, können Sie sich an die  örtlichen Betreuungsbehörden oder an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Zudem hat der BdB etliche Publikationen herausgegeben, in denen Sie weitere Informationen finden.
Die Zahl von Menschen in komplexen Problemlagen steigt. Da rechtliche Betreuer*innen und Betreuungsvereine viele Kompetenzen vorhalten – zum Beispiel in den Bereichen Recht, Medizin, Psychologie, Versicherungswesen – können sie Menschen vielfältig unterstützen. Oftmals bieten Betreuer, und hier vor allem größere Bereuungsbüros und -vereine, eine breite Palette von Unterstützungsleistungen an. Dies können sein:

  • Beratung zu Pflegedienstleistungen
  • Beratung und Unterstützung zum Persönlichen Budget
  • Schuldnerberatung
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuer*innen

Wie rechtliche Betreuungen eingerichtet werden

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Jeder Mensch kann jederzeit in diese Situation kommen – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine Krankheit. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Rechtliche Betreuer*innen unterstützen diese Menschen im Sinne eines „Managements auf Zeit“.

Die örtlichen Betreuungsbehörden oder das Amtsgericht stellen einen Betreuungsbedarf fest. Oft geschieht das aufgrund von Informationen aus der Nachbarschaft oder von Verwandten. Bevor eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, müssen die zuständigen Richter*innen den betroffenen Menschen anhören – wenn möglich in seinem gewohnten Umfeld. Mitspracherecht haben die Betroffenen zum Beispiel bei der Betreuerauswahl. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer den Fall übernimmt.

Eine rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung und wird im Höchstfall für sieben Jahre eingerichtet. Die Dauer hängt immer vom Einzelfall ab. Zudem kann die betreute Person jederzeit den Antrag stellen, die Betreuung aufzulösen. Im Regelfall findet nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Betreuungszeit eine erneute Anhörung statt. Danach wird über eine Wiederaufnahme oder die Auflösung der Betreuung entschieden. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Auch wenn eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, kann die betroffene Person im Regelfall weiterhin eigenverantwortlich handeln. Eine Ausnahme bildet ein Einwilligungsvorbehalt.                   
 

Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne Aufgabenkreise festgelegt. Nur hierfür ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient*innen selbstverantwortlich. Oft wird eine rechtliche Betreuung für mehrere Bereiche eingerichtet.


Gesundheitssorge

  • ärztliche Behandlung sicher stellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • Klinikbehandlung veranlassen

 
Vermögensregelung

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten

 
Heimangelegenheiten

  • Verträge prüfen und abschließen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten


 Wohnungsangelegenheiten

  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen und abschließen
  • Leben in der eigenen Wohnung sichern


 Behördenangelegenheiten

  • Interessen vertreten
  • Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
  • Ansprüche durchsetzen

Gute rechtliche Betreuer*innen finden

Sie sollten für den Ernstfall vorsorgen: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Sie unterstützen soll, falls eine Betreuung für Sie eingerichtet wird. Dies ist sinnvoll, weil Sie so eine Person Ihres Vertrauens einsetzen können und nicht Gefahr laufen, dass das Gericht jemanden bestellt, mit dem Sie eventuell gar nicht einverstanden wären. Um den richtigen Betreuer oder die richtige Betreuerin für Sie zu finden, kann das BdB-Qualitätsregister sehr hilfreich sein. Dieses Qualitätsregister zeigt, wer welche Qualifikationen und Schwerpunkte hat. Rechtliche Betreuer*innen, die im BdB-Register eingetragen sind, haben bestimmte Qualitätsmerkmale zu erfüllen. Unter anderem müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden und ihre Arbeit reflektieren. Weitere Informationen finden Sie auf www.bdb-qr.de

Neben der Person können Sie mit einer Betreuungsverfügung auch festlegen, wie sich Ihr*e rechtliche*r Betreuer*in in bestimmten Situationen verhalten soll oder wie bestimmte Dinge zu regeln sind. Die Betreuungsverfügung muss von rechtlichen Betreuer*innen beachtet werden.

Nennen Sie hier einige Details und Stationen Ihres Lebens.

Teilen Sie interessante Informationen über Ihre Hobbies, Aktivitäten, Lieblingsbands, usw. mit!